Es ist erwiesen, daß den Unternehmen und dem Staat Verluste in Milliardenhöhe entstehen. In Schweden beispielsweise be-tragen die jährlichen Kosten für die Folgen von arbeitsbedingtem Stress laut Schätzung ca. 450 Millionen EURO. Dies entspricht 10 % der Gesamtkosten für arbeitsbedingte Erkrankungen. Stress am Arbeitsplatz stellt daher eine Herausforderung für den modernen Arbeits- und Gesundheitsschutz dar.
http://www.baua.de/de/Publikationen/Broschueren/Gesundheitsschutz/Gs20.pdf?__blob=publicationFile&v=7"Haben Sie den Dalai Lama schon mal gestresst gesehen...?"
http://www.wiwo.de/erfolg/beruf/interview-lothar-seiwert-haben-sie-den-dalai-lama-schon-mal-gestresst-gesehen/5914426.htmlEs ist auch eine Broschüre über die Erfassung psychologischer Belastungen am Arbeitsplatz verfügbar...http://www.baua.de/de/Publikationen/Broschueren/A45.pdf?__blob=publicationFile&v=12Auch der DGB hat eine Broschüre zum Thema Psycho-Stress veröffentlicht...http://www.dgb.de/themen/++co++4f4c2dc4-60a1-11e2-bb0c-00188b4dc422/@@index.html?tab=Datei&display_page=1&search_text=%E2%80%9EPsycho-Stress%20am%20Arbeitsplatz%E2%80%9CHaben Sie schon mal etwas über Burnout gelesen...?http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/burnout-von-kollegen-kann-sich-auf-mitarbeiter-uebertragen-a-939845.htmlSo kann der Burnout ausbleiben...http://www.wiwo.de/erfolg/beruf/resilienz-so-bleibt-der-burnout-aus/9207574.htmlWie S I E selbst aus der Grübelfalle herauskommen können:http://www.spiegel.de/gesundheit/psychologie/psychotherapie-gegen-gruebeln-raus-aus-der-gruebelfalle-a-904224.htmlEmpfundener negativer Dis-Stress hat im Gegensatz zum positiven Eu-Stress auch etwas mit der Identifikation in Gruppen zu tun...: Was Vorgesetzte tun können...http://www.harvardbusinessmanager.de/heft/artikel/a-844905.htmlZum Nichtraucherschutz:http://www.nichtraucherschutz.de/nichtraucher-schutz/nichtraucherschutz/nichtraucherschutz_am_arbeitsplatz.htmlhttp://de.osha.europa.eu/topics/nichtraucher_am_arbeitsplatzzur Hilfe, Nichtraucher zu werden und zu bleiben ...
http://www.youtube.com/watch?v=rSbw3RUcGkQ&feature=relatedzu den Arbeitsräumen:http://www.stmas.bayern.de/arbeitsschutz/technisch/arbeitsstaettenvo.pdfArbeitsräume: Raumabmessungen, Luftraum
Arbeitsräume müssen eine Grundfläche von mindestens
8 m² haben (§ 23 ArbStättV).
Die lichte Höhe von Arbeitsräumen muss mindestens
betragen:
2,50 m bei einer Grundfläche bis zu 50 m²
2,75 m von mehr als 50 m²
3,00 m von mehr als 100 m²
3,25 m von mehr als 2000 m²
Bei Schrägdecken darf die lichte Höhe im Bereich von Arbeitsplätzen
und Verkehrswegen an keiner Stelle 2,5 m
unterschreiten. Die Maße der lichten Höhen können bei
Verkaufsräumen, Büroräumen und anderen Arbeitsräumen,
in denen überwiegend leichte oder sitzende Tätigkeit ausgeübt
wird oder aus zwingenden baulichen Gründen um
0,25 m herabgesetzt werden, soweit keine gesundheitlichen
Bedenken bestehen. Die lichte Höhe darf nicht weniger als
2,5 m betragen.
Der Mindestluftraum in Arbeitsräumen muss für jeden
ständig anwesenden Arbeitnehmer betragen:
12 m3 bei überwiegend sitzender Tätigkeit
15 m3 bei überwiegend nicht sitzender Tätigkeit
18 m3 bei schwerer körperlicher Arbeit
Der Mindestluftraum darf durch Betriebseinrichtungen nicht
verringert werden und für jede nicht ständig anwesende
Person sind zusätzlich 10 m³ vorzusehen; dies gilt nicht für
Verkaufsräume sowie Schank- und Speiseräume in Gaststätten
Räume, Verkehrswege und Einrichtungen in Gebäuden Lüftung
In Arbeitsräumen muss entsprechend den angewandten
Arbeitsverfahren und der körperlichen Beanspruchung der
Arbeitnehmer ausreichend gesundheitlich zuträgliche
Atemluft vorhanden sein. Bei mechanischen Lüftungsanlagen
muss jede Störung einer zuständigen Person durch
eine selbsttätig wirkende Warneinrichtung angezeigt werden
(§ 5 ArbStättV).
ASR 5 Lüftung
Außenluftstrom bei Lüftungsanlagen:
20 – 40 m3/h/Person bei überwiegend sitzender Tätigkeit,
40 – 60 m3/h/Person bei überwiegend nicht sitzender
Tätigkeit,
über 65 m3/h/Person bei schwerer körperlicher Arbeit.
Prüfung lüftungstechnischer Anlagen alle zwei Jahre
Raumtemperaturen Während der Arbeitszeit muss die Raumtemperatur in Arbeitsräumen
ohne bzw. mit spezifischen technologisch bedingten
Klimaanforderungen entsprechend dem Arbeitsverfahren
und der körperlichen Beanspruchung der Arbeitnehmer
gesundheitlich zuträglich sein (§ 6 ArbStättV).
Die Lufttemperatur in Arbeitsräumen soll +26° C nicht übersteigen.
Deshalb sind an Fenstern, Oberlichtern oder Glaswänden
wirksame Schutzvorrichtungen gegen direkte Sonneneinstrahlung
vorzusehen (§ 9 ArbStättV).
Heizeinrichtungen dürfen keine unzuträglichen Temperatureinwirkungen
verursachen.
Beleuchtung Natürliche Beleuchtung nach DIN der Reihe 5034
Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts-, Liege- und Sanitätsräume
müssen eine Sichtverbindung nach außen haben (§ 7
ArbStättV). Dies gilt nicht für
Arbeitsräume, in denen die Betriebstechnik eine Sichtverbindung
nicht zulässt, z. B. in Dunkelräumen
Verkaufsräume sowie Schank- und Speiseräume in
Gaststätten mit den zugehörigen Arbeitsräumen, sofern
sie vollständig unter Erdgleiche liegen
Arbeitsräume mit einer Grundfläche von mindestens
2000 m2 mit Oberlichtern.
ASR 7/1 Sichtverbindung nach außen
Sichtverbindung nach außen:
bis 600 m2 Raumfläche mindestens 1/10 der Raumgrundfläche
(ASR 7/1)
Unterkante über Fußboden bei:
überwiegend sitzender Arbeit 0,85 – 0,9 m
überwiegend stehender Arbeit 1,25 m
Einzelfenster:
bei Raumtiefe bis 5 m mind. 1,25m2
über 5 m mind. 1,50 m2
Mindesthöhe 1,25 m
Mindestbreite 1,00 m
Fensterband: Mindesthöhe 0,75 m
Auch ein Chef muß sich Kritik gefallen lassen...http://www.capital.de/steuern-recht/100028650.html...und wenn alles nichts hilft, dann schauen Sie sich doch mal Ihre Kollegen/Innen an...;-)http://www.wiwo.de/erfolg/beruf/typologie-welche-kollegen-typen-im-buero-zu-finden-sind/5225478.html#imagehttp://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/0,1518,824904,00.html