Liebe Kolleginnen und Kollegen,

selbstverständlich erhalten Sie von mir auch zu jeder Zeit Anregungen und Unterstützung zur Lösung Ihrer Angelegenheiten und Probleme. Bitte setzen Sie sich mit mir über die Kontaktseite oder telefonisch in Verbindung oder sprechen Sie mich einfach an.

Die nachfolgend aufgeführten Links und auch weiterführenden Links der be-treffenden Homepagebetreiber mögen mit dazu beitragen, daß sich jeder Interessierte einen ersten Einblick verschaffen kann. Eine Verantwortungsüber-nahme für die Richtigkeit der dort aufgeführten Sachverhalte muß allerdings abgelehnt werden.

Zur Arbeitsstättenverordnung:

http://www.bmas.de/coremedia/generator/8700/arbstaettv.html

In den letzten 50 Jahren ist der Anteil der Beschäftigten in Büros in Deutschland von etwa 10 % auf knapp 50 % angestiegen. Prognosen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zufolge wird dieser Anteil in den nächsten Jahren noch weiter deutlich anwachsen. Schon heute ist für 80 Prozent aller Bürobeschäftigten ein Bildschirmgerät (mindestens bestehend aus einem Bildschirm, einer Tastatur und einer zentralen Rechnereinheit) das vorrangige Arbeits-mittel.

Zugestandenermaßen ist die Büroarbeit im Vergleich zu körper-lich belastenderen Berufen mit geringeren Risiken verbunden. Dennoch sind hier neben der Zunahme der psychischen Beanspruchungen (u. a. Kopfschmerzen, Nervosität, Reizbar-keit) nach wie vor die "klassischen Beschwerdebilder", wie Muskel-Skelett-Erkrankungen und Beschwerden der Augen von Bedeutung). Durch die technischen Entwicklungen, die neuen Wege der Kommunikation und die damit verbundene Infor-mationsflut steigen die Arbeitsverdichtung, die Erwartungen an das Arbeitstempo und Arbeitspensum des Einzelnen. Daher treten neben der klassischen ergonomischen Arbeitsgestaltung zunehmend die sogenannten "weichen Faktoren", wie z. B. die Arbeitsorganisation, das Selbstmanagement und die Kommu-nikation in den Vordergrund.

In Deutschland arbeiten derzeit über 16 Mio Menschen in Büros. Die Förderung und der Erhalt der Leistungsfähigkeit, Motivation und Kreativität dieser Beschäftigten ist ein wichtiger Wettbewerbsfaktor, da er zum Erfolg eines Unternehmens entscheidend beiträgt. Die Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden, zum Abbau von physischen und psychischen Belastungen muß deshalb Ziel bei der Gestaltung von Büros und Büroarbeit sein. Hierfür ist das Zusammenwirken aller Akteure erforderlich wie Beschäftigte, Architekten, Vorgesetzte, Betriebsräte und Produkthersteller. 

Arbeitnehmer haben nach § 5 Abs. 1 ArbSchG iVm. § 618 Abs. 1 BGB Anspruch auf eine Beurteilung der mit ihrer Beschäftigung verbundenen Gefährdung. § 5 Abs 1 ArbSchG räumt dem Arbeitgeber bei dieser Beurteilung einen Spielraum ein. Der Betriebsrat hat bei dessen Ausfüllung nach § 87 Abs 1 Nr 7 BetrVG mitzubestimmen. Der einzelne Arbeitnehmer kann deshalb nicht verlangen, dass die Gefährdungsbeurteilung nach bestimmten von ihm vorgegebenen Kriterien durchgeführt wird:

Hier das Urteil des BAG:

http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&sid=ad320f980deaee25dfbe2033a91cd137&nr=12968&pos=0&anz=1

Leider drückt sich der Gesetzgeber in Fragen der Arbeits-sicherheit und des Gesundheitsschutzes in seinen Ge-setzen unpräzise aus. Deshalb hier ein direkter Link zu den Anforderungen an Arbeitsplätze im Anhang an die Arbeits-stättenVO:

http://bundesrecht.juris.de/arbst_ttv_2004/anhang_10.html

Zur Bildschirmarbeitsverordnung:

http://www.uni-regensburg.de/Einrichtungen/Rechenzentrum/Benutzer/Benutzerordnung/bildschirm.html

... so sollte der Bildschirmarbeitsplatz in etwa gestaltet sein...

http://www.arbeitskammer.de/index.php?id=440&no_cache=1&sword_list[0]=bildschirmarbeitsplatz .

Zu Problemen im Rücken-Schulter-Nackenbereich:

http://www.ergo-online.de/site.aspx?url=html/gesundheitsvorsorge/beanspruchungen_erkrankungen/ruecken_schulter_nacken.htm

Zu Bewegungsschmerzen im Hand- und Armbereich:

http://www.ergo-online.de/site.aspx?url=html/gesundheitsvorsorge/beanspruchungen_erkrankungen/rsi_repetetive_strain_injury.htm

Zur Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin:

http://www.baua.de/

Zu gesundheitlichen Problemen von Beschäftigten mit Call-Center-ähnlichen Arbeitsplätzen:

http://www.ergo-online.de/site.aspx?url=html/arbeitsorganisation/call_center/gesundheitliche_probleme_von_.htm

Leider gehört das Mobbing schon heute in manchen Betrieben zum sog. "personalwirtschaftlichen Handlungs-spektrum" und ist zum Teil einer "Führungskultur" geworden, das die Mitarbeiter aufgrund geschürter Angst sowie des hohen Anpassungsdrucks gar nicht mehr bemerken...

http://www.focus.de/finanzen/karriere/arbeitsrecht/tid-21392/arbeitsrecht-nein-ich-gehe-nicht_aid_600976.html

zum Betriebsklima und zum Mobbing:

http://www.ergo-online.de/site.aspx?url=html/arbeitsorganisation/betriebsklima_mobbing/betriebsklima.htm

http://www.wiwo.de/erfolg/beruf/mobbing-unertraegliche-attacken-im-buero/6077238.html

http://www.wiwo.de/erfolg/beruf/gesundheit-im-beruf-unternehmen-tun-nicht-genug-gegen-burnout/8953894.html

http://www.hernstein.at/Wissenswert/Hernstein-Management-Report/Aktuelle-Reports/Burnout/

zum Thema Mobbing im "Karriere-Spiegel":

http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/0,1518,824793,00.html

http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/mobbing-am-arbeitsplatz-wann-arbeitgeber-eingreifen-muessen-a-1050216.html

Ihr gutes Recht als "Mobbing-Opfer..."

http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/0,1518,824904,00.html

Die Folgen von Mobbing-Attacken sind noch nicht als Berufskrankheit anerkannt...

http://www.manager-magazin.de/unternehmen/karriere/0,2828,874650,00.html

...gibt es bald Millionenabfindungen für Mobbing-Opfer...?

http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/mobbing-prozesse-schadensersatz-koennte-steigen-a-876547.html

...zu "Problemen mit Kollegen/innen" hilft manchmal schon die Einhaltung einfacher "Kommunikationsregeln..."

http://www.wiwo.de/erfolg/beruf/kommunikation-im-buero-wie-sie-kollegen-feedback-geben-und-konflikte-vermeiden/6017830.html

Auch "Leitende Angestellte" können sich manchmal als "Mobbingopfer" fühlen... Aber sind Sie´s wirklich?

https://heft.manager-magazin.de/reader/index_MM.html#j=2012&h=9&a=87848821

Handlungshilfen für Stress im Betrieb:

In der heutigen Arbeitswelt gewinnen psychische Belastungen, die zu Stress führen können, immer mehr an Bedeutung. Für die Beschäftigten kann Stress, der häufig als Überforderung erlebt wird, eine Minderung von Wohlbefinden und Lebensqualität be-deuten; mittel- bis langfristig ist mit Beeinträchtigungen der psy-chischen und körperlichen Gesundheit zu rechnen. Negative Konsequenzen von Stress, die Beschäftigte und Unternehmen betreffen, machen sich insbesondere bemerkbar:
  • im Leistungsbereich: Leistungsschwankungen, Zunahme der Fehlerhäufigkeit mit Folgen für die Qualität der Arbeits-ergebnisse und für die Arbeitssicherheit (Unfallgeschehen)
  • im Arbeitsausfall: erhöhter Krankenstand, Arbeitsplatz-wechsel, Frühverrentung mit der Folge des Verlusts von Know-how für das Unternehmen
  • im sozialen Bereich: Verschlechterung des Betriebsklimas, Unzufriedenheit mit Auswirkungen auf die Leistungsmoti-vation der Mitarbeiter und auf das Image des Unter-nehmens.
Es ist erwiesen, daß den Unternehmen und dem Staat Verluste in Milliardenhöhe entstehen. In Schweden beispielsweise be-tragen die jährlichen Kosten für die Folgen von arbeitsbedingtem Stress laut Schätzung ca. 450 Millionen EURO. Dies entspricht 10 % der Gesamtkosten für arbeitsbedingte Erkrankungen. Stress am Arbeitsplatz stellt daher eine Herausforderung für den modernen Arbeits- und Gesundheitsschutz dar.

http://www.baua.de/de/Publikationen/Broschueren/Gesundheitsschutz/Gs20.pdf?__blob=publicationFile&v=7

"Haben Sie den Dalai Lama schon mal gestresst gesehen...?"

http://www.wiwo.de/erfolg/beruf/interview-lothar-seiwert-haben-sie-den-dalai-lama-schon-mal-gestresst-gesehen/5914426.html

Es ist auch eine Broschüre über die Erfassung psychologischer Belastungen am Arbeitsplatz verfügbar...

http://www.baua.de/de/Publikationen/Broschueren/A45.pdf?__blob=publicationFile&v=12

Auch der DGB hat eine Broschüre zum Thema Psycho-Stress veröffentlicht...

http://www.dgb.de/themen/++co++4f4c2dc4-60a1-11e2-bb0c-00188b4dc422/@@index.html?tab=Datei&display_page=1&search_text=%E2%80%9EPsycho-Stress%20am%20Arbeitsplatz%E2%80%9C

Haben Sie schon mal etwas über Burnout gelesen...?

http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/burnout-von-kollegen-kann-sich-auf-mitarbeiter-uebertragen-a-939845.html

So kann der Burnout ausbleiben...

http://www.wiwo.de/erfolg/beruf/resilienz-so-bleibt-der-burnout-aus/9207574.html

Wie S I E selbst aus der Grübelfalle herauskommen können:

http://www.spiegel.de/gesundheit/psychologie/psychotherapie-gegen-gruebeln-raus-aus-der-gruebelfalle-a-904224.html

Empfundener negativer Dis-Stress hat im Gegensatz zum positiven Eu-Stress auch etwas mit der Identifikation in Gruppen zu tun...: Was Vorgesetzte tun können...

http://www.harvardbusinessmanager.de/heft/artikel/a-844905.html

Zum Nichtraucherschutz:

http://www.nichtraucherschutz.de/nichtraucher-schutz/nichtraucherschutz/nichtraucherschutz_am_arbeitsplatz.html

http://de.osha.europa.eu/topics/nichtraucher_am_arbeitsplatz

zur Hilfe, Nichtraucher zu werden und zu bleiben ...

http://www.youtube.com/watch?v=rSbw3RUcGkQ&feature=related

zu den Arbeitsräumen:

http://www.stmas.bayern.de/arbeitsschutz/technisch/arbeitsstaettenvo.pdf

Arbeitsräume:
Raumabmessungen, Luftraum
Arbeitsräume müssen eine Grundfläche von mindestens
8 m² haben (§ 23 ArbStättV).
Die lichte Höhe von Arbeitsräumen muss mindestens
betragen:
2,50 m bei einer Grundfläche bis zu 50 m²
2,75 m von mehr als 50 m²
3,00 m von mehr als 100 m²
3,25 m von mehr als 2000 m²
Bei Schrägdecken darf die lichte Höhe im Bereich von Arbeitsplätzen
und Verkehrswegen an keiner Stelle 2,5 m
unterschreiten. Die Maße der lichten Höhen können bei
Verkaufsräumen, Büroräumen und anderen Arbeitsräumen,
in denen überwiegend leichte oder sitzende Tätigkeit ausgeübt
wird oder aus zwingenden baulichen Gründen um
0,25 m herabgesetzt werden, soweit keine gesundheitlichen
Bedenken bestehen. Die lichte Höhe darf nicht weniger als
2,5 m betragen.
Der Mindestluftraum in Arbeitsräumen muss für jeden
ständig anwesenden Arbeitnehmer betragen:
12 m3 bei überwiegend sitzender Tätigkeit
15 m3 bei überwiegend nicht sitzender Tätigkeit
18 m3 bei schwerer körperlicher Arbeit
Der Mindestluftraum darf durch Betriebseinrichtungen nicht
verringert werden und für jede nicht ständig anwesende
Person sind zusätzlich 10 m³ vorzusehen; dies gilt nicht für
Verkaufsräume sowie Schank- und Speiseräume in Gaststätten

Räume, Verkehrswege und Einrichtungen in Gebäuden
Lüftung
In Arbeitsräumen muss entsprechend den angewandten
Arbeitsverfahren und der körperlichen Beanspruchung der
Arbeitnehmer ausreichend gesundheitlich zuträgliche
Atemluft vorhanden sein. Bei mechanischen Lüftungsanlagen
muss jede Störung einer zuständigen Person durch
eine selbsttätig wirkende Warneinrichtung angezeigt werden
(§ 5 ArbStättV).
ASR 5 Lüftung
Außenluftstrom bei Lüftungsanlagen:
20 – 40 m3/h/Person bei überwiegend sitzender Tätigkeit,
40 – 60 m3/h/Person bei überwiegend nicht sitzender
Tätigkeit,
über 65 m3/h/Person bei schwerer körperlicher Arbeit.
Prüfung lüftungstechnischer Anlagen alle zwei Jahre

Raumtemperaturen
Während der Arbeitszeit muss die Raumtemperatur in Arbeitsräumen
ohne bzw. mit spezifischen technologisch bedingten
Klimaanforderungen entsprechend dem Arbeitsverfahren
und der körperlichen Beanspruchung der Arbeitnehmer
gesundheitlich zuträglich sein (§ 6 ArbStättV).
Die Lufttemperatur in Arbeitsräumen soll +26° C nicht übersteigen.
Deshalb sind an Fenstern, Oberlichtern oder Glaswänden
wirksame Schutzvorrichtungen gegen direkte Sonneneinstrahlung
vorzusehen (§ 9 ArbStättV).
Heizeinrichtungen dürfen keine unzuträglichen Temperatureinwirkungen
verursachen.

Beleuchtung
Natürliche Beleuchtung nach DIN der Reihe 5034
Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts-, Liege- und Sanitätsräume
müssen eine Sichtverbindung nach außen haben (§ 7
ArbStättV). Dies gilt nicht für
Arbeitsräume, in denen die Betriebstechnik eine Sichtverbindung
nicht zulässt, z. B. in Dunkelräumen
Verkaufsräume sowie Schank- und Speiseräume in
Gaststätten mit den zugehörigen Arbeitsräumen, sofern
sie vollständig unter Erdgleiche liegen
Arbeitsräume mit einer Grundfläche von mindestens
2000 m2 mit Oberlichtern.
ASR 7/1 Sichtverbindung nach außen
Sichtverbindung nach außen:
bis 600 m2 Raumfläche mindestens 1/10 der Raumgrundfläche
(ASR 7/1)
Unterkante über Fußboden bei:
überwiegend sitzender Arbeit 0,85 – 0,9 m
überwiegend stehender Arbeit 1,25 m
Einzelfenster:
bei Raumtiefe bis 5 m mind. 1,25m2
über 5 m mind. 1,50 m2
Mindesthöhe 1,25 m
Mindestbreite 1,00 m
Fensterband: Mindesthöhe 0,75 m

Auch ein Chef muß sich Kritik gefallen lassen...

http://www.capital.de/steuern-recht/100028650.html

...und wenn alles nichts hilft, dann schauen Sie sich doch mal Ihre Kollegen/Innen an...

;-)

http://www.wiwo.de/erfolg/beruf/typologie-welche-kollegen-typen-im-buero-zu-finden-sind/5225478.html#image

http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/0,1518,824904,00.html
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Dipl.-Kfm. Dipl.-Pol. Peter Skupnik, Tel./Fax: 06152-53229, Email: Peter@Skupnik.de